Gehölzschnitt

Sträucher sowie Bäume benötigen regelmäßige Pflege. Im Baum laufen diverse biologische Vorgänge ab die sich ständig den Umwelteinflüssen anpassen. Hinzu kommt das Alter und Gesundheitszustand Einfluss auf die Baumeigenschaften haben. Diese Einflüsse haben Auswirkung darauf wie ein Baum auf Schnittmaßnahmen reagiert. Der richtige Zeitpunkt für einen Schnitt unterstützt Wuchsform und Blütenbesatzung im Hausgarten. Viele Sträucher fühlen sich wohler wenn an ihnen jährlich regelmäßige kleine Schnittmaßnahmen vorgenommen werden. Meist genügt der Pflegeschnitt, Formschnitt, Verjüngungsschnitt und Pflanzschnitt sowie das Auslichten oder die Verdichtung der Pflanze damit sie prächtig gedeihen.

Sommerschnitt

Der Sommerschnitt dient bei Hecken hauptsächlich dazu, dass die Pflanze in Form bleibt. Damit die Pflanze von oben bis unten schön dicht bleibt und nicht zu groß und breit wird, müssen Formhecken regelmäßig geschnitten werden. Da Gehölze schon im Vorjahr ihre Blütenknospen ausbilden sind erforderliche Schnittmaßnahmen nach der Blütezeit durchzuführen. Durch diese Maßnahme wird die Knospenbildung nicht weiter gestört.

Obstbaumschnitt

Beim Obstbaumschnitt kommt es nicht auf die schönen Blüten an, sondern auf die Ernte gesunder und schöner Früchte. Obstbäume können bei richtiger und guter Pflege ein Lebens- und Ertragsalter von fünfzig bis Einhundert Jahre erreichen. In den ersten Jahren, steht nicht der Früchtertrag im Vordergrund sondern der Aufbau des Kronengerüstes. Die Ertragsphase bei Obstgehölzen beginnt ab den siebten bis zwölften Standjahr. Um das langfristige stabile Kronengerüst zu erhalten ist ein regelmäßiger jährlicher Erziehungsschnitt wichtig. Spätere Schnittmaßnahmen sind dann das Auslichten wie z.B. Triebe die zu dicht stehen, Instandhaltungsschnitte um die Baumkrone in Form zu halten. Der Verjüngungsschnitt dient einem längeren Baumleben.

Winterschnitt

Um einen kräftigen Formwuchs zu erhalten werden Sträucher und Ziergehölze im Winter stark zurück geschnitten. In unseren Breitengrad hat sich die Winterzeit als idealer Zeitpunkt herauskristallisiert. Durch die nicht vorhandenen Blätter ist es am besten zu erkennen was weggeschnitten werden muss. Um brütende Vögel zu schützen, ist ein starker Rückschnitt in der Zeit vom 1. März bis 30. September untersagt. Leichte und schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig. Dies ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt.

Jan-Peter Baumann GmbH

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